FDP-Landtagskandidatin Stephanie Müller fordert: Kein Ultranet-Ausbau zu Lasten der Bürger im Main-Taunus-Kreis

06.06.2018

Jeder kennt Sie: Überlandleitungen, über die Strom von einem Ort zum anderen transportiert werden. Im Main-Taunus-Kreis sind diese Leitungen insbesondere in den Orten Hofheim, Hochheim und Eppstein zu finden. Da die Masten sehr alt sind, die Besiedelungsdichte aber stetig zugenommen hat, verläuft die bestehende Freileitungstrasse zum Teil unmittelbar über der Wohnbebauung, z.B. in Wildsachsen und Langenhain. Auch in Eppstein führen die Leitungen bis auf wenige Meter an einer bestehenden Siedlung entlang.

Die Firma Amprion GmbH ist Betreiberin dieser Überlandstrommasten und möchte künftig die vorhandenen Masten nutzen um den, in einem Braunkohlekraftwerk in Osterath (NRW) erzeugten Strom bis zum Kernkraftwerk Philippsburg in Baden-Württemberg zu übertragen. Der Gedanke bestehende Freileitungstrassen zu nutzen, ist grundsätzlich nachvollziehbar, allerdings beinhaltet dies ein Novum: Es wäre weltweit die erste Freileitungstrasse auf der sowohl Gleichstrom als auch Wechselstrom nebeneinander hergeführt werden.

Die Freien Demokraten im Main-Taunus-Kreis möchten dies zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Stephanie Müller und Marcel Wölfle, beide stellvertretende Kreisvorsitzende und Mitglieder der Kreistagsfraktion erklären die Position der Liberalen: „Es gibt aktuell keinerlei Erfahrungen über gesundheitliche Auswirkungen. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die gesundheitlichen Auswirkungen kombinierter Wechselstrom-Gleichstrom-Hochspannungsleitungen umfassend untersuchen zu lassen, bevor mit der Planung vorangeschritten wird.“

Nach Meinung der Liberalen kann es nicht sein, dass die übereilte Energiewende dazu führt, dass es mögliche Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger im Main-Taunus-Kreis gibt. Hinzu kommt, dass die schwarz-grüne Landesregierung versäumt hat, frühzeitig auf eine Erdverkabelung zu bestehen, so wie es die Regierung in Bayern getan hat. „Sollte eine Erdverkabelung im Main-Taunus-Kreis nicht möglich sein, muss zumindest ein Abstand von 400 m zur bestehenden sowie der im Regionalen Flächennutzungsplan vorgesehenenWohnbebauung eingehalten werden. Dies könnte entweder durch eine linksrheinische Trassenführung oder einer Verlegung bestehender Freilandleitungen erreicht werden.“ so Wölfle weiter.

Die Freien Demokraten haben hierzu einen Antrag auf ihrem Kreisparteitag am 25.05.18 in Kelkheim eingebracht, der einstimmig angenommen wurde. Der Antrag fordert außerdem, dass der Landkreis gemeinsam mit den betroffenenKommunen und Bürgern im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Stellungnahmen vertritt.