Shieh kritisiert Rheins Pläne zur Grunderwerbssteuer

19.05.2023

Elias Shieh, Landtagskandidat der FDP Hessen und Geschäftsführer der FDP Main-Taunus kritisiert die Pläne des amtierenden Ministerpräsidenten Boris Rhein zur partiellen Aussetzung der Grunderwerbssteuer.

Der Bau oder Kauf eines Eigenheims ist für viele Hessinnen und Hessen ein großer Traum. Allerdings ist der Erwerb von Wohneigentum aus heutiger Sicht so teuer wie noch nie. Dennoch steigt die Nachfrage nach selbstgenutztem Wohneigentum stetig.

„Wir sind uns einig, dass die steuerliche Belastung von Wohneigentum zu hoch ist. Inflation, Auflagen über Auflagen, steigende Zinsen und Energiepreise erschweren die Realisierung des Traums von den eigenen vier Wänden zusätzlich“, so Shieh. „Was wir brauchen, ist aber nicht nur eine steuerliche Entlastung für neue Eigenheimbesitzer. Alle Eigentümer müssen entlastet werden. Wer im Bestand wohnt, wer Eigentum erwerben will, aber auch wer vermieten will, muss von einer steuerlichen Entlastung profitieren können.“

Der Kreisgeschäftsführer führt weiter aus: „Der Ministerpräsident vernachlässigt einen großen Teil der hessischen Bevölkerung, wenn er sich bei einem Erlass der Grunderwerbsteuer nur auf Erstkäufer bezieht. Die bereits bestehenden Hausbesitzer müssen ihre Kredite zum Teil noch über Jahrzehnte abbezahlen. Sie würden durch eine solche Maßnahme benachteiligt, obwohl sie unter den gegebenen Umständen genauso sehr leiden – gerade wenn, wie derzeit üblich, die attraktive Zinsbindung der letzten Jahre endet. Die Entlastung sollte deswegen auch rückwirkend den Käufern von Wohnimmobilien der letzten Jahre zugutekommen“ Er fordert weiter: „Auch Vermieter und Mieter müssen profitieren. Private Vermieter sind ein Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie wirken der Wohnungsnot stärker entgegen, als es der Staat und das Land jemals könnte. Wenn Vermieter von einer Aussetzung oder Reduzierung der Grunderwerbssteuer erfasst wären, würde sich das Investitionsklima auf dem Wohnungsmarkt verbessern und hierdurch mittelbar auch Mieter profitieren. Außerdem ist es nicht zu rechtfertigen, dass Mieter durch entsprechende Vermieterumlagen schlechter gestellt werden als Eigenheimbesitzer. Tatsächlich gibt es viele vor allem junge Menschen, die aus ihrem Elternhaus ausziehen und zum ersten Mal zur Miete wohnen und eben nicht direkt Eigentum erwerben.“

Die Gesetzgebungskompetenz für die Grunderwerbsteuer liegt seit 1983 im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung gemäß Art. 105 Abs. 2 GG beim Bund. Die Verwaltungs- und Ertragskompetenz liegt bei den Ländern. Durch die Föderalismusreform I können die Länder seit 2006 den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst bestimmen. Als ausschließliche Länderkompetenz ist der Bund hier an einer Neuregelung gehindert.

Rhein behauptet, er müsse sich erst mit dem Bund abstimmen. In der Zwischenzeit sollen Käuferinnen und Käufer über das so genannte Hessengeld 10.000 € und für jedes Kind zusätzlich 5.000 € erhalten.

Beim Kauf einer Immobilie im Wert von 400.000€ beträgt die Belastung durch die hessische Grunderwerbsteuer in Höhe von 6% jedoch bereits 24.000€.

Aus der Sicht von Shieh ist das „Hessengeld“ nicht mehr als eine bürokratische Nebelkerze: „Es schafft weder eine realistische jährliche Entlastung, noch führt es zu einer direkten Kostenentlastung. Denn im Gegensatz zu einem einfachen Steuererlass müssen sich die Bürgerinnen und Bürger hier aktiv über auszufüllende Formulare um ihre eigene Entlastung kümmern. Dies belastet wiederum die Verwaltungen und sorgt erneut für unnötige Bürokratie“, erklärt der Spitzenkandidat der FDP Main-Taunus.

„Der Ministerpräsident und die schwarz-grüne Koalition haben es selbst in der Hand, die Grunderwerbsteuer zu senken. Früher gab es keine Grunderwerbsteuer, später lag sie bei 2%. Heute liegt sie zum Beispiel in Bayern bei 3,5 Prozent. Schwarz-Grün hält sie bei inakzeptablen 6%. Dass Rhein sie jetzt nur für bestimmte Personen erlassen will, grenzt an Hohn“, so Shieh abschließend.